Das Recht auf ein Girokonto

Januar 20, 2017
Dieter Albrecht

Seit dem Jahr 1995 hat jeder deutsche Bundesbürger das Grundrecht auf ein Girokonto bei Sparkassen und Banken. Der ZKA (Zentrale Kreditausschuss) hat dies als freiwillige Selbstverpflichtung festgelegt. Laut aktueller Rechtsprechung haben auch Asylsuchende und Menschen mit Duldung auf ein Leben hierzulande das Recht auf ein Basiskonto für den Bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Banken und Sparkasse halten sich in der Regel daran und falls nicht, kann Beschwerde eingelegt und auf die gültige Rechtsprechung verwiesen werden. Die gleiche Regelung trifft auch auf Personen zu, die kein geregeltes Einkommen haben und eventuell Bezüge vom Staat bekommen. In diesem Zusammenhang spricht man gerne vom Girokonto für Arbeitslose. Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger, die vom Staat auf irgendeine Form Geld bekommen, sind natürlich auf ein Girokonto für den Geldtransfer angewiesen. Ohne Girokonto kann es aber auch unangenehme Nachteile bei der Wohnungs- oder Jobsuche geben.

Gleichberechtigung in der Gesellschaft

Ein Bankkonto kann aber auch eine psychologische Wirkung auf den Inhaber haben. Denn, wer über ein Konto verfügt (Girokonto oder online Girokonto) gehört einfach zur Gesellschaft. Wie jeder andere auch, können Überweisungen für ganz grundlegende Transaktionen getätigt werden, wie zum Beispiel die Zahlung der Miete, die Überweisung der Strom- und Wasserkosten, die Begleichung der Telefonrechnung.

Der Girokontoinhaber kann in den meisten Fällen auch über eine EC-Karte verfügen. Das Bargeld in der Hosentasche mittragen muss nicht mehr sein. Supermärkte und die meisten Discounter bieten die Bezahlung des Einkaufs mit einer EC-Karte an. Auch das mag zum Gefühl der Integration in der Gesellschaft beitragen.

Bonität und Schufa des Kontoinhabers

Oft spielte früher die Bonität der Person eine große Rolle bei der Vergabe eines Kontos. Schufa-Einträge eines Neukunden haben die Banken vielleicht davor abgehalten ein Konto einzurichten. Ein Grund mag die Angst gewesen sein, auf Kosten sitzen zu bleiben, die die Sperrung des Kontos oder eine nicht gedeckte Kartenzahlung mit sich ziehen.

Trotz aktueller Rechtsprechung haben ca. 670.000 Menschen in Deutschland noch kein Bankkonto (diese statistische Zahl ergibt sich inklusive der Jugendlichen ab 15 Jahren und Ehepaare der älteren Generation, die meist nur ein gemeinsames Konto haben.)

Wer heute ein Girokonto einrichten lässt, muss von der Bank vor Vertragsabschluss über alle Kosten informiert werden. Einige Banken bieten ein kostenloses Girokonto an, bei dem keine Gebühren anfallen (z. B. Kontoeröffnungsgebühren, Kontoführungsgebühren, Gebühren für Überweisungen etc.). Personen mit geringem Einkommen ergeben sich hier ganz klar Vorteile. Daher ist es empfehlenswert vor einer Girokonto-Eröffnung einen Vergleich der Angebote verschiedener Banken durchzuführen. Dabei kristallisieren sich die Banken mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis heraus. Angebote für ein kostenloses Girokonto können zum Beispiel bei http://www.online-girokontovergleich.de/bestes-girokonto/ durchgeführt werden.